Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Hör mal Hin!"

anlässlich des internationalen Tages gegen Lärm 2019


Mit der Abgabe eines „Hör-Erlebnisses“ in schriftlicher Form auf der Facebookseite des Umwelt-Bildungs-Zentrums Steiermark oder in die Einwurfboxen bei den Stationen in der Grazer Innenstadt am 24. April 2019 werden die folgenden Bedingungen akzeptiert.


Ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Veranstalter der Beteiligungsaktion und des Gewinnspiels ist das Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark, 8010 Graz, Brockmanngasse 53 im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A15) und der Stadt Graz (Umweltamt).

  1. Zur Teilnahme sind alle natürlichen Personen zugelassen, die das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in
    der Steiermark haben. Sollte ein/e TeilnehmerIn in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der
    Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind unmittelbar mit der Planung, Organisation, Durchführung oder Steuerung des Gewinnspiels betraute Personen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen.
  2. Beiträge können von 12. März bis 23. April 2019 auf Facebook oder am 24. April 2019 bis 16:00 Uhr persönlich an einer der vier Stationen in der Grazer Innenstadt abgegeben werden.
  3. Beiträge, die Verleumdungen, Unterstellungen, üble Nachrede und Provokationen beinhalten, werden vom Veranstalter gelöscht. Dies trifft auch auf Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, ausländerfeindlichen, sexistischen oder sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten zu. Bei der Beurteilung der Beiträge für die Verlosung wird äußerst sorgfältig vorgegangen, jedoch wird keinerlei Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen.
  4. Der/Die Teilnehmende sichert zu, UrheberIn des verfassten oder dargestellten Inhalts des „Hör-Erlebnisses“ zu sein und durch die Veröffentlichung keine Rechte dritter Personen zu verletzen.
  5. Mit der Teilnahme an der Aktion erteilt der/die TeilnehmerIn dem Veranstalter das Recht, diese Inhalte veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen.
  6. Ein sichtbarer Copyrightvermerk, eine URL oder ein sonstiger Text auf den Beiträgen ist nicht gestattet.
  7. Der/Die TeilnehmerIn stimmt zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten für eine Kontaktaufnahme im Fall eines Gewinnes verwendet und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden für keinen anderen Zweck verwendet.
    Der/Die TeilnehmerIn hat jederzeit die Möglichkeit, diese einmal erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Widerruf per Mail an: office@ubz-stmk.at. Durch den Widerruf wird aber die Rechtmäßigkeit der aufgrund dieser Einwilligung bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das bedeutet grob gesagt, dass ein Widerruf nicht für die Vergangenheit wirkt.
    Die Kontaktdaten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin werden nach Beendigung der Aktion (Ende April 2019) vollständig gelöscht.
    Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO die hier angeführten Rechte:
    •    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    •    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
    •    Recht auf Widerruf und Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
    •    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
    •    Recht auf Beschwerde (§ 22 DSG)
  8. Der/Die GewinnerIn stimmt der teilweisen Veröffentlichung seiner/ihrer Kontaktdaten (Vornamen, Anfangsbuchstabe des Nachnamens, Wohnort) sowie der Veröffentlichung von Fotos der Preisübergabe zu.
  9. Der/Die GewinnerIn wird am 24. April 2019 ab 16:00 Uhr beim Stand am Eiserenen Tor in Graz ermittelt.
    Die Verlosung findet unter Aufsicht statt.
  10. Verlost wird eine Jahreskarte für die Verkehrsunternehmen im steirischen Verkehrsverbund für eine Tarifzone (im  Wert von EUR 440,--), eine Saisonkarte „Berg & Wasser“ der Freizeit Graz und Schöckl Seilbahn (im Wert von EUR 272,30) und ein Gutschein „Berg & Wellness“, einlösbar in allen Betrieben der Holding Graz Freizeit (im Wert von EUR 50,--).
  11. Der/Die GewinnerIn wird schriftlich oder telefonisch verständigt.
    Die Übergabe des Preises erfolgt persönlich nach Absprache oder über den Postweg.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.
  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden,
    wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden
    kann.
  14. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Hör mal hin!"
Teilnahmebedingungen Beteiligungsaktion
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