Teilnahmebedingungen "Lärm-Spar-Tipps"

Gewinnspiel des Umwelt-Bildungs-Zentrums Steiermark

anlässlich des 21. internationalen Tages gegen Lärm


Mit der Abgabe eines „Lärm-Spar-Tipps“ in schriftlicher Form auf der Facebookseite des Umwelt-Bildungs-Zentrums Steiermark oder in die Einwurfbox bei der Aktion vor Ort werden die folgenden Bedingungen akzeptiert.


Teilnahmebedingungen

Ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Veranstalter der Beteiligungsaktion und des Gewinnspiels ist das Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark, 8010 Graz, Brockmanngasse 53 im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A15) und der Stadt Graz (Umweltamt).

  1. Zur Teilnahme sind alle Personen mit Wohnsitz in der Steiermark zugelassen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind unmittelbar mit der Planung, Organisation, Durchführung oder Steuerung des Gewinnspiels betrauten Personen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen.
  2. Beiträge können von 3. März bis 24. April 2018 auf Facebook oder am 25. April 2018 bis 16:00 Uhr persönlich am Grazer Schlossbergplatz abgegeben werden.
  3. Beiträge, die Verleumdungen, Unterstellungen, üble Nachrede und Provokationen beinhalten, werden vom Veranstalter gelöscht. Dies trifft auch auf Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, ausländerfeindlichen, sexistischen oder sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten zu. Bei der Beurteilung der Beiträge für die Verlosung wird äußerst sorgfältig vorgegangen, jedoch wird keinerlei Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen.
  4. Der/Die Teilnehmende sichert zu, UrheberIn des verfassten oder dargestellten Inhalts des „Lärm-Spar-Tipps“ zu sein und durch die Veröffentlichung keine Rechte dritter Personen zu verletzen.
  5. Mit der Teilnahme an der Aktion erteilt der/die TeilnehmerIn dem Veranstalter das Recht, diese Inhalte veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen.
  6. Ein sichtbarer Copyrightvermerk, eine URL oder ein sonstiger Text auf den Beiträgen ist nicht gestattet.
  7. Die Teilnahme gilt als Zustimmung zur Verwendung und Speicherung der übermittelten Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels. Die Daten werden für keinen anderen Zweck verwendet.
  8. Der/Die GewinnerIn stimmt der teilweisen Veröffentlichung seiner/ihrer Kontaktdaten sowie der Veröffentlichung von Fotos der Preisübergabe zu.
  9. Direkt im Anschluss der Aktion am Grazer Schlossbergplatz am 25.  April 2018 wird der/die GewinnerIn ermittelt.
    Die Verlosung findet unter Aufsicht statt.
  10.  Verlost wird eine Jahreskarte für die Verkehrsunternehmen im steirischen Verkehrsverbund für eine Tarifzone.
  11.  Der/Die GewinnerIn wird schriftlich oder telefonisch verständigt. Die persönliche Übergabe des Preises erfolgt nach Absprache.
  12.  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.

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Teilnahmebedingungen Beteiligungsaktion "Lärm-Spar-Tipps"
Teilnahmebedingungen Beteiligungsaktion
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